Wir freuen uns über jeden, der in die Gemeinschaft der Kirche zurückkehrt.

 

Wenden Sie sich an einen Priester Ihrer Wohnpfarre oder an einen Seelsorger Ihres Vertrauens. Erforderliche Dokumente: Taufschein, Dokument des Austritts (falls noch vorhanden), Heiratsdokumente (staatlich und kirchlich). Das Ansuchen wird in der Pfarrkanzlei gestellt.

 

Kirchenbeitrag: Für den Zeitraum des Austritts ist kein Kirchenbeitrag nachzuzahlen.

 

Mitglieder der Kirche haben besondere Rechte und auch Pflichten: Das Recht auf die Ausübung von Ämtern und Diensten, wie z.B. Patenamt bei Taufe oder Firmung, auch der Empfang der Sakramente (Kommunion, kirchliche Trauung, Krankensalbung) kann nur beanspruchen, wer zur Kirche gehört. Zu den Pflichten zählt natürlich auch die Abgabe des Kirchenbeitrags.

 

Mehr finden Sie unter folgenden Links:

www.eintreten.at

www.dibk.at