Die kirchliche Begräbnisfeier ist ein wichtiger Dienst der Kirche an den Menschen.

 

Zuständig für die Beerdigung ist die Wohnpfarre. Auch jene, die im Alter in einem Heim gewohnt haben, können in ihrer ehemaligen Pfarre bestattet werden. Wenn man eine kirchliche Bestattung wünscht, sollte man möglichst bald mit der Pfarre Kontakt aufnehmen und über das Bestattungsinstitut einen Termin festlegen.

 

Eine volle kirchliche Bestattung besteht aus Seelengottesdienst, Verabschiedung und Beerdigung, bzw. Urnenbeisetzung. Für die Verabschiedung steht der Sarg in der Friedhofshalle, auf Wunsch auch in der Kirche. Eine Verabschiedung von einer Urne ist nicht vorgesehen. Die Verstorbenen sollen daher erst nach der Verabschiedung mit Sarg eingeäschert werden. Die Urnenbeisetzung findet dann in der Regel im engsten Familienkreis ohne Priester statt. Siehe dazu auch den Artikel im Pfarrblatt "Kontakte" Nr. 189 (Oktober 2013), Seite 2 und 3.

 

Ein kirchliches Begräbnis und vor allem eine Seelenmesse ist nur für jemanden möglich, der nicht aus der Kirche ausgetreten ist. In Ausnahmefällen kann der Priester mit den Angehörigen des Ausgetretenen an der Trauerfeier teilnehmen und für den Verstorbenen beten.